Ehrenamtliche Betreuung in Gefahr!

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Entwurf zur Förderung des Querschnittbereiches der Betreuungsvereine in Nordrhein Westfalen.

Von Achim Lüdecke Betreuungsverein der Diakonie Krefeld

Vorab

Grundlage des Förderkonzeptes der Querschnittbereiche war die bisherige Förderung durch das Land Nordrhein Westfalen: für jeden Betreuungsverein 21.000Euro, gezahlt vom MASQT NRW. Nach den uns vorliegenden Informationen haben viele Betreuungsvereine als Mitnahmeeffekt den Förderbetrag für den Querschnittbereich lediglich in Empfang genommen und nicht im ausreichendem Maße in den Querschnittbereich investiert, d.h. wir gehen davon aus, dass die wenigsten Betreuungsvereine in die Höchstförderung kommen werden. Ob Betreuungsvereine die gesamte Förderhöhe von 26.000Euro bekommen, ist davon abhängig, wie erfolgreich sie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werben und begleiten. Der Bereich Vorsorgevollmachten und Verfügungen wurde bisher nicht gefördert. Wir empfehlen für diesen Bereich einen Förderbetrag von 5.000 Euro.

Unser Vorschlag

Wir empfehlen eine Höchstförderung von 26.000 EUR aus Mitteln des Justizhaushaltes. Ein Betreuungsverein erhält nur dann die Höchstförderung, wenn er jährlich mindestens · zehn ehrenamtliche neue Betreuer wirbt und · fünfzig ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer als Betreuerbestand hat. · Fünf Veranstaltungen über Vollmachten und Verfügungen anbietet.

Betreuerinnen und Betreuer sind ausnahmslos Personen mit gerichtlicher Bestellung. Personen ohne diese Bestellung werden nicht gefördert. Die Betreuerzahlen sind nachzuweisen durch die Kopie des Betreuerausweises oder die Benennung der Geschäfts- Nr. beim jeweiligen Amtsgericht. Bei der Förderung der Betreuungsvereine ist darauf zu achten, dass nicht eine Maßnahme doppelt oder mehrfach gefördert wird. Häufig arbeiten in größeren Kommunen mehrere Betreuungsvereine zusammen. Die Leistung und der Erfolg jedes einzelnen Vereines muss nach diesem Modell nachgewiesen sein. Die Frage muss gestellt werden dürfen, ob mehrere Betreuungsvereine in einem Ort oder einem Gebiet aktiv sein müssen. Durch Konzentrierung und Spezialisierung könnte die Arbeit u.U. effektiver gestaltet werden.

Nachfolgend stellen wir die einzelnen Fördersegmente genauer vor

(s. Grafik 1 und Grafik 2)

1. Sockelbetrag

Wir schlagen vor, dass erst mit der Werbung von fünf ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuer ein Sockelbetrag (5.000,- EUR) gezahlt wird. Dieser Sockelbetrag soll Voraussetzung für die Förderung sein. Um also in eine Förderung zu gelangen, muss diese Leistung erbracht werden. Mit dem Sockelbetrag sollen Druckkosten, Veröffentlichungen und sonstiges abgegolten sein.

2. Geführte ehrenamtliche Betreuer

Bei diesem Ansatz (max.8.000Euro) geht unser Vorschlag von 50 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus. Wenn der Sockelbetrag (siehe 1.) gezahlt wird, dann bekommt jeder Betreuungsverein für jeden der max. 50 ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen einen Betrag 160Euro. Damit wird den Betreuungsvereinen Rechnung getragen, die mehr ehrenamtliche Betreuer führen und begleiten. Je mehr ein Betreuungsverein wirbt, desto mehr Auslagen hat er auch. Er muss höhere Versicherungsprämien zahlen und hat höhere Portokosten um seine Betreuerinnen und Betreuer zu informieren.

3. Gewonnene ehrenamtliche Betreuer

Dem Gesetzgeber ist sehr daran gelegen, dass viele neue ehrenamtliche Betreuer geworben werden, d. h. der Anreiz an diesen Personenkreis heranzukommen, muss höher bewertet werden als alles andere. Die Höchstförderung beträgt 8000,- EUR. Jeder Betreuungsverein bekommt für jeden neugewonnenen, ehrenamtlichen Betreuer 800 Euro. Als realistisch kann man ansehen, dass jeder Betreuungsverein zehn neue Ehrenamtliche werben kann. Mit diesem Förderansatz werden die Betreuungsvereine aufgefordert, gerade in der Neuwerbung ehrenamtlicher Betreuer aktiv zu sein.

4. Vorsorgevollmacht

Dieser Bereich, der von vielen Politikern als der zukünftige Bereich angesehen wird, um rechtliche Betreuungen zu verhindern, ist bislang nicht gefördert worden. Dieses ist nachzubessern. Für jede Veranstaltung bekommt der Betreuungsverein eine Förderung von 1000 EUR. Um den Höchstbetrag von 5000 Euro zu bekommen, müssen fünf Veranstaltungen im Jahr durchgeführt werden. Grundlage ist die Förderung von Bildungseinrichtungen wie z.B.: Haus der Familie, Familienbildungsstätte und Volkshochschulen. Jeder Kurs wird anerkannt, wenn mindestens zehn Teilnehmer je Kurs nachgewiesen sind. Jede öffentliche Veranstaltung bringt neue Beratungsgespräche mit sich. Die Begleitung und Information von weiteren Interessierten beinhaltet die Förderung. Erfahrungsgemäß melden sich viele Personen nach dem Besuch einer Informationsveranstaltung, weil viele Fragen offen sind. Dem ist hiermit Rechnung getragen.

Inwieweit sich die Begleitung und die Information Bevollmächtigter von Vollmachten und Verfügungen entwickelt, muss abgewartet werden. Bei uns in Krefeld haben sich bereits mehrere Personen hilfesuchend an uns gewandt. Sie wurden weder vom Gericht noch von der Betreuungsstelle beraten.

5. Bonusbetrag als Leistungsanreiz

Sollte der Haushaltsansatz zur Förderung der Querschnittbereiche nicht ausgeschöpft sein, so schlagen wir vor, dass ein Bonusbetrag aus den gesparten Geldern geschaffen wird. Dieser Betrag soll den aktiven Vereine bereitstellt werden, die mehr als zehn ehrenamtliche Betreuer geworben haben. In diesem Fall wird dem aktiven Betreuungsverein über die allgemeine Finanzierung und Förderung ein weiterer Anreiz gegeben, so dass dem Ziel und Wunsch der Landesregierung auch an diesem Punkt Rechnung getragen werden kann. Sollte ein Verein alle Fördermittel ausgeschöpft haben, so hat er also die Möglichkeit, über die angegebene Höchstfördermenge Gelder zu bekommen.

Es gibt örtliche Unterschiede, die hier keine Berücksichtigung gefunden haben. Zu berücksichtigen ist das Stadt/Landgefälle.

Zusammenfassung

Voraussetzung

Die Geschäftszeichen des jeweiligen Amtsgerichtes oder Kopien der Betreuerausweise dienen als Nachweis für geführte ehrenamtliche Betreuungen.

Auszahlung

Die Auszahlung der Zuwendungen sollte durch die Justizkasse in Hamm erfolgen

Kontrolle

Entweder die örtlichen Betreuungsstellen, die Landesbetreuungsbehörde oder die örtliche Justizverwaltung überprüfen die angegebenen Daten..

Beantragung

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt im Oktober des jeweiligen Jahres bei der überprüfenden Behörde. Dadurch wird der Landeshaushalt für die ersten drei Quartale entlastet

Förderung

(s.Grafik 3)

1. Sockelbetrag 5.000 EUR

Der Betreuungsverein erhält einen Sockelbetrag von 5.000,-EUR wenn er mindestens fünf ehrenamtliche Betreuer im Abrechnungszeitraum geworben hat. An diesem Sockelbetrag hängt die gesamte Förderung.

2. Geführte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer max. 8.000 EUR

Der Betreuungsverein muss ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer führen, begleiten und schulen. Diese Aufgabe richtet sich an einen Personenstamm, der in den vorrangegangenen Jahren bereits gefördert worden ist. Gefördert wird jeder Ehrenamtliche mit 160,- EUR, das sind 2% des Förderbetrages.

3. Gewonnene ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer max. 8.000,- EUR

Besonderen Wert legt dieses Modell auf die Gewinnung von neuen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern. Nur mit der Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer ist in Zukunft eine Einsparung im Justizhaushalt möglich. Von daher soll für jeden neu gewonnenen ehrenamtlichen Betreuer 800,- EUR also 10% des Förderbetrages gezahlt werden.

4. Vorsorgevollmacht max. 5.000,-EUR

Die Betreuungsvereine sollen für jede nachgewiesenen öffentliche Veranstaltung 1000,- EUR erhalten. Die Begleitung und weiteren Beratungen sind mit der Finanzierung dieser Informationsveranstaltungen abgegolten.

5. Bonusleistung

Je nach Bestand des Haushaltansatzes im Justizhaushalt können zusätzliche Leistungen ausgezahlt werden, wenn noch freie Mittel vorhanden sind. Grundlage ist die Werbung zusätzlicher Ehrenamtler über 10 Personen hinaus (Siehe Punkt 3). Diese Leistungen werden nach Abschluss des Haushaltes festgestellt und kommen erst dann zur Auszahlung.


Einleitung
Unser Fördermodell
Grafiken zu unserem Fördermodell
Über Betreuung - kurz und knapp
185.000 Euro ausgeben um 21.000 Euro zu sparen
Wer verursacht die Kosten
Unser Thema im WDR-Fernsehen "WESTPOL"am 27.Oktober 2002 


EMail an den Verein zum Betreuungsverein der Diakonie Krefeld.
Gestaltung: Wilfried Meyerling (zu meiner Homepage)

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